Grundverschlüsselung

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Grundverschlüsselung bezeichnet (nicht technisch, sondern funktional) die grundsätzliche Verschlüsselung, nicht einzelner Programme, sondern eines Übertragungsweges für Fernsehprogramme (Kabel, Satellit etc.). Bei Einsatz einer Grundverschlüsselung können Programme, die bei anderen Übertragungswegen kostenfrei sind, nicht mehr ohne zusätzlich zum Fernseher zu erwerbende Dekoder empfangen werden. Auf allgemeinzugänglichen Übertragungswegen verbreitete Bezahlfernseh-Programme sendet man verschlüsselt. So gehen sie nur an zahlende Kunden mit einer speziellen Dekoderkarte (Pay TV). Bei Grundverschlüsselung werden nicht nur Bezahlfernseh-Programme, sondern der gesamte Übertragungsweg verschlüsselt. Bündel von Programmen oder sämtliche auf ihm verteilten Programme sind nur mithilfe einer (kostenpflichtigen) Dekoderkarte verfügbar, auch solche, die sich nicht aus Entgelten für ihre Entschlüsselung finanzieren und die ggf. auf anderen Übertragungswegen entgeltfrei verfügbar sind (Free TV). Auf demselben Übertragungsweg zusätzlich verteilte Bezahlfernseh-Programme sind zusätzlich verschlüsselt. Grundverschlüsselung wird oft verwendet, um lizenzrechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Kauft beispielsweise ein Fernsehsender die Lizenz zur Ausstrahlung einer Sendung nur für ein begrenztes Territorium, etwa das Land in dem der Sender liegt, würde er bei unverschlüsselter Ausstrahlung des Programms über einen Satelliten, der auch angrenzende Territorien abdeckt, einen Lizenzverstoß begehen. Deshalb sendet beispielsweise der ORF seine Fernsehprogramme über Satellit nur verschlüsselt, gleichzeitig kann aber jede Person mit Wohnsitz in Österreich für einen geringen einmaligen Betrag eine Dekoderkarte zum Empfang dieser Programme erhalten. Ähnliche Konzepte gibt es in vielen weiteren Ländern. Die Grundverschlüsselung ist Gegenstand einer Kontroverse zwischen Kabelnetzbetreibern, Fernsehsendern und TV-Satellitenbetreibern sowie zwischen Privatsendern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. ProSiebenSat.1 hat 2007 auf Druck des Kartellamtes vorerst von der DVB-S-Grundverschlüsselung Abstand genommen. Die HDTV-Varianten von RTL, Vox, Sat1 Kabel1 und Pro7 werden seit Ende 2009 über die HD+-Plattform verschlüsselt ausgestrahlt. In Deutschland setzen die Kabelnetzbetreiber Tele Columbus, Unitymedia und Kabel Deutschland für die digitale Verbreitung des Free-TV-Privatfernsehens Grundverschlüsselung ein. Ausnahmen bilden Kabel BW sowie einige Netzebenen-4-Betreiber

Aktueller Stand

Unitymedia bietet unverschlüsselte Einspeisung von Privat-TV ab Januar 2013 an – Weitere Zugeständnisse an das Kartellamt Der Unitymedia-Besitzer Liberty Global hat am 3. November eine Reihe von strukturellen Veränderungen im Gestattungsmarkt als auch im Einspeisemarkt angekündigt, um die Bedenken des Kartellamts mit Blick auf eine Kabel BW-Übernahme auszuräumen. „Um die Bedenken des Kartellamts auszuräumen, bringen wir mehr Wettbewerb in den Gestattungsmarkt, indem wir unter anderem auf die Grundverschlüsselung von digitalem Free-TV in unserem Verbreitungsgebiet verzichten“, sagte Unitymedia-Chef Lutz Schüler. Dies würde den Kunden, den Wohnungsbaugesellschaften und auch unseren Wettbewerbern erhebliche Vorteile bieten. „Unsere Zugeständnisse eröffnen eine einmalige Chance für einen Paradigmenwechsel im deutschen Fernsehmarkt, den es ohne die Akquisition nicht geben wird.“


Unverschlüsselte Verbreitung von digitalem Free-TV Um mehr Wettbewerb im Gestattungsmarkt zu ermöglichen, bietet Liberty Global die unverschlüsselte Verbreitung von digitalem Free-TV in den Regionen Nordrhein-Westfalen und Hessen (derzeit verschlüsselte Verbreitung) und über Kabel Baden-Württemberg (bereits unverschlüsselt) an. Dies umfasst auch die HD-Signale, sofern die Sender zustimmen. Das Angebot könnte zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden.

http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=65412