Grundverschlüsselung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. November 2011, 06:58 Uhr


Das Board mit Freiheiten




Grundverschlüsselung bezeichnet (nicht technisch, sondern funktional) die grundsätzliche Verschlüsselung, nicht einzelner Programme, sondern eines Übertragungsweges für Fernsehprogramme (Kabel, Satellit etc.). Bei Einsatz einer Grundverschlüsselung können Programme, die bei anderen Übertragungswegen kostenfrei sind, nicht mehr ohne zusätzlich zum Fernseher zu erwerbende Dekoder empfangen werden. Auf allgemeinzugänglichen Übertragungswegen verbreitete Bezahlfernseh-Programme sendet man verschlüsselt. So gehen sie nur an zahlende Kunden mit einer speziellen Dekoderkarte („Pay-TV“). Bei Grundverschlüsselung werden nicht nur Bezahlfernseh-Programme, sondern der gesamte Übertragungsweg verschlüsselt. Bündel von Programmen oder sämtliche auf ihm verteilten Programme sind nur mithilfe einer (kostenpflichtigen) Dekoderkarte verfügbar, auch solche, die sich nicht aus Entgelten für ihre Entschlüsselung finanzieren und die ggf. auf anderen Übertragungswegen entgeltfrei verfügbar sind („Free-TV“). Auf demselben Übertragungsweg zusätzlich verteilte Bezahlfernseh-Programme sind zusätzlich verschlüsselt. Grundverschlüsselung wird oft verwendet, um lizenzrechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Kauft beispielsweise ein Fernsehsender die Lizenz zur Ausstrahlung einer Sendung nur für ein begrenztes Territorium, etwa das Land in dem der Sender liegt, würde er bei unverschlüsselter Ausstrahlung des Programms über einen Satelliten, der auch angrenzende Territorien abdeckt, einen Lizenzverstoß begehen. Deshalb sendet beispielsweise der ORF seine Fernsehprogramme über Satellit nur verschlüsselt, gleichzeitig kann aber jede Person mit Wohnsitz in Österreich für einen geringen einmaligen Betrag eine Dekoderkarte zum Empfang dieser Programme erhalten. Ähnliche Konzepte gibt es in vielen weiteren Ländern. Die Grundverschlüsselung ist Gegenstand einer Kontroverse zwischen Kabelnetzbetreibern, Fernsehsendern und TV-Satellitenbetreibern sowie zwischen Privatsendern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. ProSiebenSat.1 hat 2007 auf Druck des Kartellamtes vorerst von der DVB-S-Grundverschlüsselung Abstand genommen. Die HDTV-Varianten von RTL, Vox, Sat1 Kabel1 und Pro7 werden seit Ende 2009 über die HD+-Plattform verschlüsselt ausgestrahlt. In Deutschland setzen die Kabelnetzbetreiber Tele Columbus, Unitymedia und Kabel Deutschland für die digitale Verbreitung des Free-TV-Privatfernsehens Grundverschlüsselung ein. Ausnahmen bilden Kabel BW sowie einige Netzebenen-4-Betreiber