Common Interface: Unterschied zwischen den Versionen
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Weitere Anwendungsgebiete des Common Interface waren Module zur Interpretation von Multimedia-Home-Platform-Anwendungen (MHP) und spezielle Netzwerkkarten, die es angeschlossenen Computern ermöglichen sollten, über Datendienste auf DVB-Multiplexen Applikationen herunterzuladen. Diese Anwendungsgebiete haben sich jedoch auf dem Markt nicht durchgesetzt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben ihre MHP-Dienste im letzten Jahr eingestellt. | Weitere Anwendungsgebiete des Common Interface waren Module zur Interpretation von Multimedia-Home-Platform-Anwendungen (MHP) und spezielle Netzwerkkarten, die es angeschlossenen Computern ermöglichen sollten, über Datendienste auf DVB-Multiplexen Applikationen herunterzuladen. Diese Anwendungsgebiete haben sich jedoch auf dem Markt nicht durchgesetzt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben ihre MHP-Dienste im letzten Jahr eingestellt. | ||
== CI+ (oder auch CI Plus) == | |||
Seit mehreren Jahren arbeitet das DVB-Konsortium, dem über 270 Sender, Gerätehersteller, Provider und andere Industrievertreter angehören, bisher erfolglos an einer neuen Version 2.0 des DVB-CI-Standards. CI+ ist daher eine Weiterentwicklung des Common Interfaces, das von den CAM-Herstellern Neotion und SmarDTV sowie den vier Fernsehgeräte-Hersteller Panasonic, Philips, Samsung und Sony spezifiziert wurde. Es ist kein direkter Nachfolger des CI-Systems des DVB-Konsortium [1] und stellt keinen verabschiedeten Standard dar. | |||
Änderungen gegenüber dem CI-1.0-Standard [Bearbeiten] | |||
CI+ erlaubt es den Sendeanstalten, im TV-Signal zusätzliche Informationen mitzusenden, sog. Usage Rules Information (URI). Diese sogenannten 'host shunning flags' sind „Anweisungen“, mit denen Sendeanstalten die Nutzung von CI+-kompatiblen DVB-Rekordern (also Festplatten- und DVD-Rekordern) einschränken können: Sie bestimmen, was mit dem jeweiligen Inhalt gemacht werden darf und was nicht. Dabei können sie für jede einzelne Sendung | |||
* die Aufnahme gänzlich unterbinden | |||
* die Wiedergabe von TV-Aufnahmen zeitlich begrenzen (zwischen sechs Stunden und 61 Tagen) | |||
* zeitversetztes Fernsehen gänzlich unterbinden oder begrenzen (zum Beispiel nur bis 90 Minuten nach Sendungsende) | |||
* TV-Aufnahmen unter Einsatz des individuellen Keys des DVB-Recoders an das jeweilige Gerät binden, die dann nicht von anderen Geräten wiedergegeben werden können | |||
* festlegen, ob und in welcher Auflösung (evt. Downscaling auf SDTV) die Videoausgabe über den analogen Ausgang (z. B. SCART) erfolgen soll und ob diese mit einem Kopierschutz (Macrovision) versehen wird, wie etwa bei HDTV-Sendungen. | |||
Die CI+-Technologie beinhaltet noch weitere Änderungen gegenüber dem heutigen CI-1.0-Standard: | |||
* CI+ verschlüsselt den entschlüsselten TV-Content erneut, so dass er nicht an anderen Schnittstellen abgegriffen werden kann. | |||
* Es wird nicht mehr möglich sein, mehr als eine Sendung auf einmal zu entschlüsseln, so dass Twintuner-Lösungen nicht mehr sinnvoll sind. | |||
* Es wird nicht mehr möglich sein, mehr als ein Pay-TV-Angebot zu entschlüsseln, soweit diese unterschiedliche Verschlüsselungen anwenden (Twin- oder Multi-CAM), z.B. Arena+Sky oder ORF+SF+SkyAT. Damit ist der Endkunde noch enger an einen Broadcaster gebunden. | |||
* Die Ausgabe von HD-Signalen wird nur an HD ready-zertifizierten Geräten möglich sein, da nur diese eine durchgehenden Verschlüsselung des Datenstroms bis zum Display via HDCP unterstützen. | |||
* Das vom „CI+-Konsortium“ (CI Plus LLP) beauftragte Trustcenter kann CI+-kompatible Geräte beim Anwender vor Ort außer Betrieb setzen (z.B. wenn festgestellt wird, dass ein Gerät den Kopierschutz kompromittiert). | |||
Diese Einschränkungen betreffen vor allem DVB-Rekorder. Reine Empfänger (ohne Aufnahmefunktion), also Fernseher oder Settopboxen, sind von vielen der genannten Restriktionen nicht betroffen. | |||
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